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Glossar

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A

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  • Agio:
    Aufgeld, Aufschlag. Differenz zwischen dem niedrigeren Nennwert und dem höheren Ausgabepreis bzw. Kurswert eines Wertpapiers oder einer Unternehmensbeteiligung Bei Aktien und Unternehmensbeteiligungen ist vor allem bei Kapitalerhöhungen eine Ausgabe mit meist erheblichem Agio üblich, insbesondere um hiermit stille Reserven auszugleichen. Das Agio muss bei der Renditeberechnung einbezogen werden. Gegenteil: Disagio.
  • Aktie:
    Mit dem Erwerb einer Aktie wird der Aktionär Teilhaber eines Unternehmens. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage. Der Nennwert legt durch Multiplikation mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien die prozentuale Höhe des Anteils am gezeichneten Grundkapital der Aktiengesellschaft fest im Gegensatz zum Kurswert, der den Verkaufswert der Aktie bezeichnet. Entsprechend ihrem Aktienanteil erhalten Aktionäre auf ihre Aktien einen Teil des Unternehmensgewinns in Form einer Dividende. Die Aktionäre können ihre Inhaberaktien ohne Zustimmung der Gesellschaft verkaufen; die Übertragung von Namensaktien ist hingegen an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden.
  • Anleihe:
    Form der Fremdkapitalbeschaffung durch Ausgabe von meist festverzinslichen Wertpapieren. Im Gegensatz zur Aktie, mit der man sich an einem Unternehmen beteiligt, verleiht der Anleger sein Geld, ohne dafür eine Teilhaberschaft zu erhalten (Gläubigerrecht). Die Anleihe wird zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Zeichnung aufgelegt und hat in der Regel eine mittel- bis langfristige Laufzeit. "Anleihe" ist die Sammelbezeichnung für festverzinsliche Schuldverschreibungen, bei denen sich der Schuldner verpflichtet, am Ende der Laufzeit den nominalen Wert der Anleihe zurückzuzahlen. Je geringer die Rendite der Anleihe, desto sicherer der Schuldner. Sie werden sowohl von der öffentlichen Hand (also von Bund, Ländern, Gemeinden und bundeseigenen Unternehmen) als auch von privaten Unternehmen (Industrieobligationen) zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben. Zinszahlungen erfolgen in der Regel einmal jährlich.
  • Asset Backed Securities:
    Verbriefte Forderungen. Ein Kreditderivat, dass durch die Umwandlung von in der Bilanz gebundenen Forderungen in handelbare Wertpapiere dem Unternehmen Liquidität zuführt.

B

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  • Bankübliche Sicherheiten:
    Bankübliche Sicherheiten sind z. B. Grundschulden, die Sicherungsübereignung von Maschinen, Bürgschaften (auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantie-Gemeinschaften) sowie privates Vermögen
  • Basel II:
    "Basel II" bedeutet für viele Unternehmen hohe Hürden zum Bankdarlehen. Es soll bei der Bewertung von Kreditrisiken die pauschale Betrachtung von Risiken durch eine differenzierte Analyse des einzelnen Kreditengagements ersetzt werden. Je nach individuellem Risiko sind die Kredite mit unterschiedlich hohem Eigenkapital der Bank zu unterlegen. Dies führt in der Konsequenz zu restriktiveren Kreditvergaben durch die Banken, höheren Forderungen nach Sicherheiten und unterschiedlchen Zinssätzen für die Kreditnehmer in Abhängigkeit von der Risikoeinstufung des Kreditnehmers.
  • Beteiligungsfonds:
    Geschlossene Investitionsfonds mit festgelegter Laufzeit für die Bereitstellung von Risikokapital durch die Übernahme von Eigenkapitalanteilen.
  • Beteiligungsprüfung:
    Als Beteiligungsprüfung wird die Bewertung von kapitalsuchenden Unternehmen durch Beteiligungsgesellschaften bezeichnet. Der Bewertungsprozeß erfolgt zunächst in Form einer Grobanalyse. Hierbei erfolgt die Bewertung des Unternehmens und seines Investitionsvorhabens regelmäßig anhand des Business Planes. Schafft das Unternehmen diese Hürde, schließt sich die Feinanalyse an. Dies ist eine detaillierte Bewertung sämtlicher Aspekte des Unternehmens, seiner Produkte, Märkte und Mitarbeiter. Verläuft die Beteiligungsprüfung positiv, erfolgt anschließend die Einigung über die Konditionen der Beteiligung.
  • Bilanz:
    Die wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Das Vermögen (Aktiva) zeigt die konkrete Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, das Kapital (Passiva), die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und des Unternehmens (Eigenkapital).
  • Bilanzstrukturanalyse
    Bilanzanalyse: Die Bilanzkennzahlen sind ein wichtiger Bestandteil zur Beurteilung der Finanzkraft eines Unternehmens.
  • Break-even-Punkt / Break-even-Umsatz
    Die Umsatzerlöse decken die Gesamtkosten des Betriebs. Der Betrieb erwirtschaftet weder Gewinn noch Verlust.
  • Bürgschaft:
    Eine Erklärung Dritter, im Zweifel gegenüber einem Kreditgeber die Zahlung der Schuld zu übernehmen. Eine Bürgschaft kann auch von Kreditinstituten übernommen werden.
  • Börsengesetz (BörsG):
    Das BörsG regelt u. a. die Pflichten von Emittenten und die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse.
  • Business Angel:
    Vermögende Privatpersonen, die vielversprechende Geschäftsideen, oft auf Forschungen oder Erfindungen basierend, finanzieren. Im angloamerikanischen Raum verbreitet vorkommende Finanzierung von Seed Finanzierungen.

C

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  • Cashflow
    Der erwirtschaftete Umsatz, der über den Break-even-Punkt hinausgeht. Der Cashflow steht zur Verfügung für Finanzierung von Investitionen, Schuldentilgung, Gewinnausschüttung
  • Commercial Paper (CP)
    Kurzlaufende, abgezinste Schuldverschreibungen, die im Rahmen eines zeitlich nicht begrenzten Programms revolvierend mit einer Laufzeit von einem Tag bis 270 Tage begeben werden. Es erfolgen i.d.R. keine Zinszahlungen, sondern Zinsen und Provisionen werden im Diskontverfahren vom Emissionsbetrag abgezogen.

D

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  • Deckungsbeitrag (DB)
    Differenz zwischen Nettoumsatz und direkt zurechenbaren Kosten. Je nach Rechnungszweck lassen sich z. B. Produkt-DB, Kunden-DB, Absatzgebiets-DB, etc.
  • Disagio
    Prozentualer Abschlag vom Kreditbetrag bei der Auszahlung.

E

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  • Eigenkapitalbeschaffung
    Ein Finanzierungsmix im Rahmen des Mittelstandskapital beinhaltet neben Fremdkapital zur Finanzierung weiteren Wachstums regelmäßig auch Maßnahmen zur Eigenkapitalbeschaffung. Die Eigenkapitalbeschaffung kann beispielsweise in durch eine eigene Genussschein-Emission oder über einen Mittelstandsfonds erfolgen.
  • Effektivzinssatz
    Gesamtpreis eines Kredits, setzt sich zusammen aus Nominalzinssatz und Nebenkosten, wird in Prozent pro Jahr (% p.a.) angegeben. Der Effektivzinssatz macht Angebote von verschiedenen Kreditinstituten vergleichbar.
  • Emission
    Ausgabe von Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen durch ein Unternehmen, z. B. Aktien, Genusscheine, Anleiehen, Atypisch stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen. Durch den Verkauf an die Anleger erzielt das Unternehmen Erlöse, die je nach Art der Emission als Eigen- oder Fremdkapital zufliessen.
  • Emissionshaus
    Eine Finanzinstitution, meist eine Bank, die Emissionen organisiert und in der Regel ganz oder teilweise fest oder in Kommission übernimmt, um die Wertpapiere danach an Ihre Kunden weiter zu veräussern.
  • Emissionskurs
    Kurs, zu dem die Wertpapiere bzw. Unternehensbeteiligungen ausgegeben werden. Üblich ist ein Festpreis. Darüber hinaus hat sich bei der Einführung börsennotierter Emissionen das Bookbuilding-Verfahren zur Festlegung des Emissionskurses etabliert.
  • Emittentin
    Unternehmen, das Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen öffentlich anbietet.
  • Endfällig
    Endfällige Anleihen werden am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Es sind während der Darlehenslaufzeit also nur die Zinsen und keine Tilgungsraten zu zahlen.

F

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  • Festigungsinvestitionen
    Sichern den Fortbestand bzw. das Wachstum eines Unternehmens (keine Sanierungsmaßnahmen).
  • Fondsgenussschein
    Anlage in einem Fonds in der Form eines Genussscheins. Je nach Art des Fonds kann dieser wiederum als Genussscheinfonds in Genussscheine anderer Unternehmen investieren. Für den Anleger die Möglichkeit, auch bei geringem Kapitaleinsatz eine Risikostreuung bei einem Investment in Genussscheine zu erzielen.

G

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  • Genussscheinfonds
    Ein Genussscheinfonds investiert seine Finanzmittel regelmäßig in Genussscheine anderer Unternehmen. Durch dieses Genussschein-Portfolio erreicht der Fonds eine Risikostreuung gegenüber der Anlage in einem einzelnen Genussschein. Erfolgt das Investment in diesen Fonds ebenfalls in Form eines Genussscheines, spricht man von einem Fondsgenussschein.
  • Genussschein-Emission
    Dient Banken und Unternehmen der Eigenkapitalbeschaffung. Die emittierten Genussscheine werden oft von Genussscheinfonds erworben.

H

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  • Hauptversammlung (HV)
    Gesetzlich vorgeschriebenes Organ der AG und der KGaA. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Auf ihr können die Aktionäre ihre Rechte durch Gegenanträge und Stimmrecht wahrnehmen. Abgestimmt wird regelmäßig über die Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinns, zur Dividendenzahlung, Entlastung des Vorstands, Entlastung und Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie des Abschlussprüfers.

I

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  • Immaterielle Investitionen
    Dies sind Kosten für die Einführung neuer Produkte, Erstellung von Marktanalysen, Anknüpfung von Geschäftskontakten, Vorfinanzierung von Aufträgen, Schulung von Mitarbeitern, vorübergehende Management-Unterstützung
  • Interim-Management
    Interim Management ist zeitlich befristetes betriebswirtschaftliches Management. Während Unternehmensberater als Externe in einer Stabsstelle angesiedelt sind, übernehmen Interim Manager als tempörär Interne Ergebnisverantwortung für ihre Arbeit in einer Linienposition. Sie verlassen das Unternehmen, sobald das Problem gelöst und eine stabile neue Unternehmens- oder Bereichsführung etabliert ist. Zu verschiedenen Einsatzgebieten und dem Nutzen von Interim Management (s. a. www.interimmanagement-4U.de).

J

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  • Junk Bonds:
    (engl.) = "Müllanleihen"
    Bezeichnung für festverzinsliche Anleihen von Emittenten mit zweifelhafter Bonität. Es muss mit Ausfällen bei den laufenden Zinszahlungen und der Tilgung gerechnet werden.

K

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  • Kapitalbeteiligungsgesellschaft
    Unternehmen, deren Geschäftszweck darin besteht, sich gegen eine Vergütung befristet an anderen Unternehmen zu beteiligen.
  • Kennzahlen
    Träger betriebs-, finanz- und marktwirtschaftlicher sowie technischer und ökologischer Informationsinhalte. Quellen für ihre Ermittlung sind Jahresabschlüsse und (betriebs-)interne Informationen
  • KMU
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union:
    Um als kleines/mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Europäischen Union zu gelten, muss ein Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
    - es werden weniger als 250 Personen beschäftigt
    - der Jahresumsatz erreicht höchstens 40 Mio. Euro
    - oder die Bilanzsumme beträgt höchstens 27 Mio. Euro
    - das Unternehmen steht nicht zu 25% oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen, welche die genannten Grenzen nicht einhalten.

L

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  • Liquidität (Cashflow)
    Der erwirtschaftete Umsatz, der über den Break-even-Punkt hinausgeht. Der Cashflow steht zur Verfügung für Finanzierung von Investitionen, Schuldentilgung, Gewinnausschüttung.

M

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  • Mezzanine-Kapital:
    Finanzierungsmittel, die die Finanzierungslücke zwischen Fremd- und Eigenkapital in der Kapitalstruktur insbesondere bei MBO / MBI füllen. In Deutschland sind folgende Formen gebräuchlich:
    - Nachrangkapital
    - partiarische Darlehen
    - Gesellschafterdarlehen
    - Genussscheine
    - Typ. stille Beteiligung
    - Atyp. stille Beteiligung
    - Seller's note
  • Mittelstandsfonds
    Fonds, der in mittelständische Unternehmen investiert. Das Investment kann beispielsweise in Form offener oder stiller Beteiligungen, aber auch in Form von Genussscheinen erfolgen (--> Genussscheinfonds)
  • Mittelstandskapital
    Kurzbezeichnung für Finanzmittel, die speziell in mittelständische Unternehmen investiert werden.

N

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  • Nachfinanzierung
    Eine nachträgliche Finanzierung bereits begonnener Investitionsvorhaben. Sollte unbedingt vermieden werden.

O

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  • Online-Plattform
    Auf einer Online-Plattform werden Emissionen beworben und teilweise auch zur direkten Zeichnung angeboten. Üblicherweise wird keine Anlageberatung angeboten. Vorteile solcher Plattformen sind regelmäßig günstigere Konditionen gegenüber einer Anlage mit Beratung. Empfehlenswert für den Anleger, der bereits über Erfahrungen mit entsprechenden Unternehmensbeteiligungen verfügt.

P

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  • Platzierung:
    Unterbringung von Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen am Kapitalmarkt durch Zeichnung von Anleger.
  • Private Equity:
    Eigenkapital, das Unternehmen zur Entwicklung neuer Produkte oder Technologien, zur Stärkung der Kapitaldecke oder für Akquisitionen zur Verfügung gestellt wird. Es kann deshalb auch als Wachstumskapital für die späteren Unternehmensphasen (Expansion, MBO/LBO, Bridge, IPO) bezeichnet werden.
  • Private Placement:
    Ursprünglich bezeichnet der Bergiff "Private Placement" die Platzierung einer Emission bei Großinvestoren, wie institutionellen Anlegern oder Kapitalanlagegesellschaften. Heute wird unter einen Private Placement auch die außerbörsliche Platzierung einer Unternehmensbeteiligung beim privaten Anlegerpublikum verstanden (eigentl. "Going Public"). Der Vorteil liegt in der schnellen Möglichkeit zur Mittelaufnahme, da bei der Privatplazierung kein Börsenvorprüfungsverfahren und Börsenzulassungsverfahren und keine gesetzlichen Fristen eingehalten werden müssen.
  • Prospekthaftung:
    Sind in einem Prospekt, aufgrund dessen Wertpapiere börslich oder außerbörslich erworben werden, Angaben, welche für die Beurteilung der Beteiligung erheblich sind, unrichtig, so haften diejenigen, welche den Prospekt herausgegeben haben, wenn sie die Unrichtigkeit gekannt haben oder ohne grobes Verschulden hätten kennen müssen. Das gleiche gilt, wenn der Prospekt infolge der Fortlassung wesentlicher Tatsachen unvollständig ist. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer der Beteiligung die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospekts bei dem Erwerb kannte. Der Ersatzanspruch unterliegt gemäß § 44 BörsG einer Verjährungsfrist von einem Jahr seit Kenntnis des Mangels, höchstens drei Jahren seit der Veröffentlichung des Prospektes.

Q

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R

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  • Rating:
    Bewertungsskala für Wertpapiere an den internationalen Kapitalmärkten und damit de facto eine Beurteilung der Bonität des betreffenden Emittenten durch international anerkannte Rating-Agenturen (Moody's, Standard & Poor's).

S

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  • Soll:-/Ist-Vergleich
    Vergleich zwischen den geplanten und den tatsächlich realisierten Zahlen.
  • Seed-Finanzierung:
    Finanzierung der Ausreifung und Umsetzung einer Idee in verwertbare Resultate, bis hin zum Prototyp.
  • Seller's notes:
    Verkäuferdarlehen. Stundung von Kaufpreisforderungen seitens des Verkäufers.
  • Start-Up-Finanzierung:
    Gründungsfinanzierung. Finanzierung der Entwicklungsarbeiten bis hin zur Marktreife des Produkts.

T

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  • Thesaurierung:
    (griech.) thesauros = Schatz. Eine Thesaurierungspolitik betreiben Unternehmen, wenn sie von ihrem Jahresüberschuß einen Anteil den offenen Rücklagen zuweisen und entsprechend weniger an ihre Gesellschafter ausschütten (Selbstfinanzierung).
    Thesaurierende Fonds sind Investmentfonds, die satzungsgemäß die erzielten Erträge nicht an die Anleger ausschütten, sondern dem Fondsvermögen zuschlagen. Die Wertsteigerung drückt sich dann allein in den Preisen der Fondsanteile aus. Obwohl diese Konstruktion dank einfacher Verwaltung Kostenvorteile bringt, haben thesaurierende Fonds in Deutschland bisher keinen nennenswerten Marktanteil errungen.
  • Tilgung:
    Rückzahlung einer Unternehmensanleihe. Die Tilgung erfolgt üblicherweise in einer Summe am Ende der Laufzeit (endfällig).
  • Track Record:
    Erfolgs- und Erfahrungsgeschichte einer Beteiligungsgesellschaft bzw. eines Unternehmens, Unternehmers oder Managers.
  • Treuhänder / Treuhandkommanditist:
    Der Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person. Er verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Anleger (= Treugeber), gemäß Treuhandvertrag über die ihm anvertrauten Anlagegelder zu verfügen. Der Treuhänder kann bei geschlossenen Fonds unterschiedliche Funktionen übernehmen, z. B. die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder oder die Begründung und Verwaltung der Beteiligung. Der Treuhandvertrag ist regelmäßig im Beteiligungsprospekt abgedruckt. Der Treuhänder kann zugleich als Treuhandkommanditist fungieren. In diesem Fall wird er an Stelle des Anlegers in das Handelsregister eingetragen. Für den Anleger bietet sich der Vorteil einer Beteiligung, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

U

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  • Überschusserzielungsabsicht:
    Zu unterscheiden ist zwischen der Überschusserzielungsabsicht auf Ebene der Fondsgesellschaft auf der Ebene des Anlegers:
    Auf der Ebene der Fondsgesellschaft wird die Überschusserzielungsabsicht grundsätzlich hinreichend mit der Planrechnung und der daraus abgeleiteten Wirtschaftlichkeitsprognose unterlegt.
    Auf der Ebene des Anlegers ist zu beachten, dass die w&ährend der Beteiligungsdauer geltend gemachten Sonderwerbungskosten / Sonderbetriebsausgaben (z. B. Zinsaufwendungen aus einer Anteilsfinanzierung) den anteiligen Totalüberschuss aus der Fondsgesellschaft nicht übersteigen; hierzu sollte fachlicher Rat, z. B. bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingeholt werden.
    Die steuerlich notwendige Überschusserzielungsabsicht dokumentiert die Absicht des Steuerpflichtigen, wirtschaftliche Vorteile und damit per Saldo einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.
    Liegen Einkünfte einer gewerblich geprägten KG vor, spricht man in diesem Zusammenhang von einer Gewinnerzielungsabsicht.
  • Ultimo:
    (lat.) = Der Letzte. Steht im Finanzjargon regelmäßig für den letzten Tag eines Monats, in einigen Fällen auch für den letzten Tag eines Jahres. Zur Vermeidung von Missverständnissen sprich man in diesem Fällen auch vom Jahresultimo.

V

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W

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  • Wachstumsinvestitionen
    Investitionen, die für das Unternehmen eine besondere finanzielle Herausforderung darstellen und der erheblichen Erweiterung des Geschäftsbetriebs dienen. Beispielsweise die Einführung neuer Produkte oder Produktlinien oder der Aufbau neuer Produktionsstätten.
  • Windfall Profits:
    Gewinne, die einem Unternehmen aufgrund einer allgemeinen Änderung der Marktlage, nicht aber aufgrund eigener Anstrengungen zufließen. Steigt zum Beispiel der Preis für einen Rohstoff aufgrund politischer oder konjunktureller Entwicklungen stark an, entstehen ihm Windfall Profits.

X

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Y

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  • Yankee bond:
    Dollar-Anleihe, die ein nichtamerikanischer Schuldner auf dem amerikanischen Kapitalmarkt begibt.
  • Yield:
    Englisch: Rendite

Z

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  • Zinsbindungsfrist
    Zeit, in der sich der Zinssatz nicht verändert. Für Kredite, die nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch eine Restlaufzeit haben, wird ein neuer Zinssatz festgelegt, der sich am dann aktuellen Kapitalmarktniveau orientiert.
  • Zweitmarkt
    Die Anlage in einem geschlossenen Fonds ist eine langfristige Anlage. Die Fungibilität der Anteile ist zwar grundsätzlich gegeben, in Praxis jedoch stark eingeschränkt. Soweit ein institutionalisierter Zweitmarkt für die Veräußerung der gezeichneten Fondsanteile fehlt, muss der Anleger selbst einen Käufer suchen.



 
   
     
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